Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 2/21 O 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28609
LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 2/21 O 55/04 (https://dejure.org/2004,28609)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2004 - 2/21 O 55/04 (https://dejure.org/2004,28609)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2004 - 2/21 O 55/04 (https://dejure.org/2004,28609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
    Zur Feststellung von Tatsachen irh Rahmen eines Rechtsstreits ist allein das angerufene Gericht berufen (vgl, BVerfG NJW 1995,40).

    Der Umstand» dass es sich bei der Beklagten um einen fremden Staat handelt, rechtfertigt ÖS nicht, der klagenden Partei insoweit den gesetzlichen Richter in einer mit dem Rechtsstaats^rinzip nicht zu vereinbarenden Weise zu entziehen (vgl. BVerfG NJW 1995, 40 a,Ei zu einer! Beurteilung durch einen Sachverstandigen), indem das Gericht für die Feststellung einer Tatsachenfrage auf hoheitliche Akte eines fremden Staates rekurriert und sich bis zur Grenze des ibchtsmissbrauchs hieran gebunden fühlt.

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
    IWF-Übefeinkammens nicht entgegen, denn dieser Abschnitt ist auf Kreditverträge als Verträge des internationalen Kapitalverkehrs nicht anwendbar (vgl. LG Ffm. v. 14.03,2003 2-21 O 294/02, WM 2003, 783, 784 f. m.w.N.).

    Staatsnotstand zurück und verweist insoweit deutlich auf den Sach- und Streitstand in den Urteilen der Kammer vom 14.03.2003 (Az.; 2-21 O 509/02 und 2-21 O 294/02 = WM 2003, 783, ,784), in denen die von der Beklagten behauptete Zahlungsunfähigkeit als eine streitige Behauptung dargestellt wurde.

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Gericht bei Nichtbeachtung der fraglichen Regel von <]er Meinung eines Verfassimgsorgans, hoher deutscher Gerichte, ausländischer oder internationaler Gericht oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtslehre abweichen würde (vgl. BVerfGE 28, 289, 319; 96, 68, 77; von Münch/Meyer, 5. Aufl., An. 100, Rn. 29).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 509/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
    Staatsnotstand zurück und verweist insoweit deutlich auf den Sach- und Streitstand in den Urteilen der Kammer vom 14.03.2003 (Az.; 2-21 O 509/02 und 2-21 O 294/02 = WM 2003, 783, ,784), in denen die von der Beklagten behauptete Zahlungsunfähigkeit als eine streitige Behauptung dargestellt wurde.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 37/07

    Zug-um-Zug-Vollstreckung: Annahmeverzug bei verweigerter Entgegennahme der

    Da eine Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit nicht erfolgte, wurde die Republik Argentinien durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.09.2004 (Az.: 2/21 O 55/04) verurteilt, drei Geldbeträge (112.995,51 EUR, 10.481,48 EUR und 6.495,96 EUR), jeweils nebst Zinsen Zug um Zug gegen Aushändigung im Einzelnen bezeichneter Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine an den Gläubiger zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 48/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung wegen einer den Schuldner nur gegen

    Da eine Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit nicht erfolgte, wurde die Republik Argentinien durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.09.2004 (Az.: 2/21 O 55/04) verurteilt, drei Geldbeträge (112.995,51 EUR, 10.481,48 EUR und 6.495,96 EUR), jeweils nebst Zinsen Zug um Zug gegen Aushändigung im Einzelnen bezeichneter Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine an den Gläubiger zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 26 W 86/06

    Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Herausgabe von Inhaberteilschuldverschreibungen

    Da eine Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit nicht erfolgte, wurde Land A durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.09.2004 (Az.: 2/21 O 55/04) verurteilt, drei Geldbeträge (112.995,51 EUR, 10.481,48 EUR und 6.495,96 EUR), jeweils nebst Zinsen Zug um Zug gegen Aushändigung im Einzelnen bezeichneter Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine an den Gläubiger zu zahlen.
  • LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 209/05
    Auch die weiteren von dem Verfügungskläger zitierten Urteile des Landgerichts Münster vom 28.04.2004 - 21 O 55/04 - und des Landgerichts Osnabrück vom 13.12.2005 -18 O 688/05 - vermögen die Kammer nicht zu einer anderen Beurteilung zu veranlassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht